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Finanzielle Hilfen

Härtefonds

Um unverschuldet in finanzielle Not geratenen KrebspatientInnen kurzfristig helfen zu können, unterhält die Südtiroler Krebshilfe einen Härtefonds. Dieser kann beispielsweise in Anspruch genommen werden, wenn ein berufstätiges Familienmitglied aufgrund einer Krebserkrankung zeitweise in eine finanzielle Notlage gerät. Um sicherzustellen, dass die Gelder wirklich jenen zugutekommen, die sie am dringendsten benötigen, sind die Zuwendungen an das bereinigte Familieneinkommen gebunden.

Direkte Zuschüsse für sanitäre Hilfsmittel

Die Südtiroler Krebshilfe unterstützt seine ordentlichen Mitglieder finanziell beim Erwerb von PerückenProthesen-BHsBadeanzüge für Prothesen und weiteren sanitären Hilfsmitteln, die vom Landesgesundheitsdienst nicht zur Verfügung gestellt werden.

 

Was unterstützen wir?

Prothesen – BHs nachfolgend Mastektomie oder Quadrantektomie (Zuzahlung bis zu € 70,00/Jahr)

Speziell angefertigte BHs nachfolgend Brustaufbau oder Strahlentherapie (einmalige Zuzahlung bis zu € 70,00)

LYMPH-O-FIT - BHs nachfolgend plastischen Brustoperationen, partieller Resektion und Rekonstruktion, bei Lymphansammlung im Brustbereich (Zuzahlung bis zu € 70,00/ Jahr)

Prothesenbadeanzug nachfolgend Mastektomie oder Quadrantektomie (Zuzahlung bis zu € 125,00/alle drei Jahre)

Spezielle Badeanzüge für Stomaträger (Zuzahlung bis zu € 125,00/alle drei Jahre)

Spezielle Mieder nachfolgend Brustaufbau (einmalige Zuzahlung bis € 90,00)

Perücken und Haarprothesen (patch cutaneo) bei Haarausfall nachfolgend Chemotherapie (einmalige Zuzahlung bis zu € 500,00)

Kopfbedeckungen nachfolgend Haarausfall: Kopftücher, Foulards, Turbane, Schals etc. bei Haarausfall nachfolgend Chemotherapie (einmalige Zuzahlung bis zu € 30,00)

Medikamente für Fertilitätsbehandlungen (einmalige Zuzahlung bis zu € 800,00)

Behandlungen der onkologischen Ästhetik (APEO) um onkologischen Nebenwirkungen nachfolgend Chemo-, Strahlen-, oder Immuntherapie auf Haut und Nägel entgegenzuwirken (max. 5 Behandlungen/Std. für Hände und/oder Füße und Haut und/oder Gesicht)

PMU - Behandlung (permanent makeup) bei Haarausfall an den Augenbrauen nachfolgend Chemotherapie (einmalige Behandlung)

Die finanzielle Unterstützung für die Behandlungen der onkologischen Ästhetik und des PMU wird nur Mitgliedern mit einem angepassten jährlichen Einkommen von weniger als 25.000,00 € gewährt

 

Wie erhalte ich die Leistung?

Antragstellung über das betreffende Bezirksbüro mit Vorlage der Rechnung von Sanitätshaus, Apotheke, spezialisiertem Fachhandel, APEO-Fachkraft, PMU-Artist aus welcher der Ankauf des Heilbehelfs/Behandlung hervorgeht und eines Arztbriefes aus welchem die Beeinträchtigung ersichtlich ist (Mastektomie bzw. Quadrantektomie bei Mammakarzinom, Haarausfall nach Chemotherapie, Verschreibung einer Haarprothese, Mieder nach Brustaufbau, etc…), EEVE- Erklärung für APEO und PMU.

 

Finanzielle Unterstützung - Komplementärmedizin

Die finanzielle Unterstützung bei komplementärmediziner Behandlung ist eine Zuweisung in Form von Geld an ordentliche Mitglieder, die ein begrenztes Einkommen haben und eine zeitlich begrenzte Behandlung im Bereich der Komplementärmedizin durchführen. Das Ausmaß der finanziellen Unterstützung hängt vom Einkommen des antragstellenden Mitglieds ab.

Es werden ausschließlich belegte Ausgaben von Medikamenten und Therapien vergütet, die von Ärzten des Dientes für Komplementärmedizin des Südtiroler Sanitätsbetriebes bzw. von Ärzten, die in der Ärztekammer der Provinz Bozen eingetragen sind und eine von der Ärztekammer oder evtl. vom Dienst für Komplementärmedizin validierte Ausbildung in Komplementärmedizin haben, verschrieben sind. Es werden ausschließlich jene Leistungen vergütet, die auch vom Dienst der Komplementärmedizin des Gesundheitsbetriebes erbracht werden.

Die finanziellen Unterstützungen im Bereich der Komplementärmedizin haben eine Dauer von 5 (fünf) Jahren ab Therapiebeginn und es werden nur bereinigte Jahreseinkommen unter € 25.000,00 berücksichtigt.

Hinweis für eine finanzielle Unterstützung

„Den größten Reichtum hat, wer arm ist an Begierden“.
Lucius Annaeus Seneca
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