Das italienische Finanzgesetz sieht die Möglichkeit vor, fünf Promille der eigenen Einkommenssteuer einem dafür eingetragenen, nicht Gewinn orientierten Verein zukommen zu lassen. Diese Zweckbestimmung von 5 Promille ist keine zusätzliche Steuer: Sie geben damit nicht zusätzlich Geld aus, sondern entscheiden, wem ein Teil der einbehaltenen IRPEF-Steuer zukommen soll.
Für die Zuweisung der 5 Promille müssen Sie nur bei Ihrer Steuererklärung (Unico, 730 oder CU) nur die
Steuernummer der Südtiroler Krebshilfe
94004360213 angeben und im dafür vorgesehen Feld unterschreiben. Auch jene, die keine Steuererklärung einreichen müssen, können die Seite des Modells CU ausfüllen und in einem Umschlag bei einem Bank- oder Postschalter abgegeben. Auf der Aufschrift des Kuverts ist die eigene Steuernummer, der Vor- und Zuname, „Zweckbestimmung der Fünfpromille IRPEF“, die Steuernummer der Südtiroler Krebshilfe
94004360213 sowie das Steuerjahr anzugeben.