Gemäss Art. 14 des Gesetzesdekrets 117/2017 werden unter folgendem Link die Informationen über etwaige Bezüge, Vergütungen oder Gegenleistungen in jeglicher Form veröffentlicht, die den Mitgliedern der Verwaltungs- und Kontrollorgane, den Führungskräften und den Mitgliedern zugeschrieben werden.
Art. 14 GvD 117/2017