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Gesetzliche Transparenzpflichten

Die Südtiroler Krebshilfe erfüllt die gesetzlichen Transparenz‑ und Veröffentlichungspflichten gemäß Gesetz Nr. 124 vom 4. August 2017 sowie gemäß Artikel 14 des Gesetzesdekrets Nr. 117 vom 3. Juli 2017 (Kodex des Dritten Sektors).Die entsprechenden Informationen und Dokumente werden in den nachstehenden Abschnitten veröffentlicht.

 

G.124/2017 - 2024 Art. 14 GvD 117/2017 - 2024

Archiv Art. 14 GvD 117/2017

Vorherige Jahre

Art. 14 GvD 117/2017 - 2023

Art. 14 GvD 117/2017 - 2022

Art. 14 GvD 117/2017 - 2021

Art. 14 GvD 117/2017 - 2020

„Ihr sollt nie versuchen, den Körper zu heilen, ohne die Seele zu heilen. Denn der Teil kann nur gesund sein, wenn das Ganze gesund ist“.
Platon (427 – 348 v.Ch.)
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